Abwägung der Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) - TCF Zweck 2

Berechtigte Interessen, die vom Verantwortlichen oder von einem Dritten verfolgt werden:

Welche Interessen sollen während der Verarbeitung verfolgt werden?

Verfolgte Interessen: Auswahl grundlegender Anzeigen

Verfolgt von:

Dem Verantwortlichen ☒

Drittparteien ☐


Berechtigtes Interesse?

Anwendbar

Nicht anwendbar

Ist die Tätigkeit, für die die Verarbeitung durchgeführt wird, nach geltendem Recht zulässig?

Sind die Grundsätze des Art. 5 DSGVO erfüllt?



  • Rechtmäßigkeit und Fairness

  • Transparenz

  • Zweckbindung

  • Datenminimierung

  • Richtigkeit

  • Speicherbegrenzung

  • Integrität und Vertraulichkeit


Verarbeitung notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen

Notwendigkeit

Anwendbar

Nicht anwendbar

Ist die Verarbeitung geeignet, die berechtigten Interessen zu wahren?

Ist die Verarbeitung notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen?


Überwiegen der berechtigten Interessen

Welche Faktoren führen zu einem Überwiegen der berechtigten Interessen?

Anwendbar

Nicht anwendbar

Könnte die betroffene Person die Verarbeitung vernünftigerweise erwarten?

Die Verarbeitung stellt kein großes Risiko für die betroffene Person dar, sondern ein geringes oder normales Risiko

Gesammelte Daten werden nur intern/vertraulich oder streng vertraulich behandelt?

Bietet die Verarbeitung einen Vorteil für die betroffene Person?

Wenn ja, welcher Vorteil: kostenlose Nutzung von Publisher Inhalten

Liegt die Verarbeitung im öffentlichen Interesse?

Werden öffentlich zugängliche Daten verarbeitet?

Wird die betroffene Person gemäß Art. 21 DSGVO spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit der betroffenen Person ausdrücklich in verständlicher und transparenter Weise über ihr Widerspruchsrecht informiert?


Welche Faktoren sprechen gegen ein Überwiegen der berechtigten Interessen?

Anwendbar

Sind die betroffenen Personen besonders schutzwürdig?

Sind die Daten besonders schutzwürdig?

Ist die Verarbeitung für die betroffene Person überraschend/unerwartet?

Konkurrierende Interessen der Betroffenen Person, die den Schutz personen bezogene Daten erfordern?

Datenübermittlung in Drittländer ohne Datenschutz-Garantien?

Werden die Daten öffentlich zugänglich gemacht?


Verletzt die Verarbeitung Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person?

Anwendbar

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Recht auf Berufsfreiheit und Arbeit

Unternehmerische Freiheit


Stufe

Bewertung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten

Anwendbar

Marginal

Der Verzicht auf die Verarbeitung hätte keine oder nur marginale Folgen für das Unternehmen.

Angemessen

Der Verzicht auf die Verarbeitung hätte vernachlässigbare Folgen für das Unternehmen. Solche Folgen können mit geringem Aufwand behoben werden und behindern die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht.

Erheblich

Der Verzicht auf die Verarbeitung hätte erhebliche oder substanzielle Folgen für das Unternehmen. Solche Folgen können nur mit erheblichem Aufwand oder erheblichem Aufwand behoben werden und behindern die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Hoch

Der Verzicht auf die Verarbeitung hätte dauerhafte kommerzielle Folgen für das Unternehmen. Solche Folgen können nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand behoben werden.


Stufe

Potenzielle Auswirkungen der Verletzung für die betroffene Person

Anwendbar

Marginal

Es sind keine Auswirkungen möglich oder solche Auswirkungen führen zu geringfügigen Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die von der betroffenen Person toleriert oder leicht behoben werden können. Das Schutzniveau für die Daten oder die betroffene Person ist gering. Die betroffene Person hätte die Verarbeitung definitiv erwarten können.

Angemessen

Es besteht die Möglichkeit von Belästigungen, die mit geringem Aufwand behoben werden können. Das erforderliche Schutzniveau für die Daten oder die betroffene Person ist normal. Die betroffene Person hätte die Verarbeitung vernünftigerweise erwarten können.

Erheblich

Es besteht die Möglichkeit erheblicher Auswirkungen, die nur mit erheblichem Aufwand behoben werden können. Das erforderliche Schutzniveau für die Daten oder die betroffene Person ist hoch. Die betroffene Person hätte die Verarbeitung vernünftigerweise nicht erwarten können.

Hoch

Die potenziellen Auswirkungen können nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder sind irreversibel behoben werden. Das erforderliche Schutzniveau für die Daten oder die betroffene Person ist sehr hoch. Die betroffene Person hätte die Verarbeitung überhaupt nicht erwarten können.


Stufe

Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten

Interessen Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person

Gering

Angemessen

Erheblich

Hoch


Zusätzliche Kommentare zur Interessenabwägung



Überwiegen die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten?


Yes      ☒

No      ☐


Weitere Informationen

Abwägung der Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) - TCF Zweck 7

Abwägung der Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) - TCF Zweck 10


Powered by Froala Editor

Powered by Froala Editor

Powered by Froala Editor